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   BVerwG, 20.06.1988 - 8 B 73.88   

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BVerwG, 20.06.1988 - 8 B 73.88 (https://dejure.org/1988,12656)
BVerwG, Entscheidung vom 20.06.1988 - 8 B 73.88 (https://dejure.org/1988,12656)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Juni 1988 - 8 B 73.88 (https://dejure.org/1988,12656)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Verfahrensmängeln mit der Nichtzulassungsbeschwerde in Wehrpflichtsachen - Umdeutung einer unzulässigen Nichtzulassungsbeschwerde in eine zulässige Verfahrensrevision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1988 - 8 B 73.88
    Die vom Kläger erhobene Verfahrensrüge ungenügender Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht (vgl. § 86 Abs. 1 VwGO) sowie die vermeintlich grundsätzliche Bedeutung der Verfahrensfrage, unter welchen Voraussetzungen das Tatsachengericht zu weiteren Beweiserhebungen, namentlich zur Einholung weiterer Sachverständigengutachten, verpflichtet ist, weil ein bereits eingeholtes Gutachten für die tatrichterliche Überzeugungsbildung nicht ausreicht, können in der vorliegenden Wehrpflichtsache nicht mit der Nichtzulassungsbeschwerde, sondern nur mit der zulassungsfreien Verfahrensrevision gemäß § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG geltend gemacht werden (vgl. Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67]; st. Rspr.).

    Denn auch auf die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit oder der Divergenz kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in Wehrpflichtsachen nur hinsichtlich der Anwendung des materiellen Rechts gestützt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. Juli 1968, a.a.O., und vom 19. Juli 1968 - BVerwG VIII B 61.67 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 8 S. 6).

  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
    Auszug aus BVerwG, 20.06.1988 - 8 B 73.88
    Die unzulässige Nichtzulassungsbeschwerde kann nicht in eine zulässige Verfahrensrevision umgedeutet werden (vgl. Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f.).
  • BVerwG, 19.07.1968 - VIII B 61.67

    Heranziehung zum Wehrdienst - Dienstleistung für den zivilen Bevölkerungsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 20.06.1988 - 8 B 73.88
    Denn auch auf die Zulassungsgründe der Rechtsgrundsätzlichkeit oder der Divergenz kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in Wehrpflichtsachen nur hinsichtlich der Anwendung des materiellen Rechts gestützt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 4. Juli 1968, a.a.O., und vom 19. Juli 1968 - BVerwG VIII B 61.67 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 8 S. 6).
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